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Gerd Friedrich

Unfall-Pflegegeld ab Pflegestufe 2

Man mag nicht daran denken, aber was wäre, wenn Sie nach einem Unfall dauerhaft auf Pflege angewiesen wären?


Unterstützung im Pflegefall

Immer seltener kann ein Pflegefall innerhalb der Familie aufgefangen werden. Und die Betreuung durch einen Pflegedienst oder in einem Pflegeheim ist teuer. Doch selbst wenn Kinder oder Angehörige diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, sind hohe Mehrausgaben nötig.

 

In den meisten Fällen kann die finanzielle Belastung nicht alleine bewältigt werden. Sie wären auf die Unterstützung Ihrer Kinder oder des Staates angewiesen.

Die RheinLand Seniorenunfall-Versicherung zahlt bei den Pflegestufen 2 und 3 infolge eines Unfalls. Unfall-Pflegegeld erhalten Sie rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Unfalls. So bewahren Sie Ihre finanzielle Unabhängigkeit.

 

Die Höhe des Unfall-Pflegegelds richtet sich nach der Pflegestufe und dem Invaliditätsgrad.

Haben Sie Fragen zum Unfall-Pflegegeld?

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr RheinLand Experte jederzeit gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.


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