Pferdehalterhaftpflicht
Die Pferdehalterhaftpflicht verlangt besondere Leistungen, die bei der RheinLand Tierhalterhaftpflicht bereits mitversichert sind.
Besonders interessant für Pferdehalter sind u. a.:
- Unkalkuliertes Verhalten im Straßenverkehr. Unfall durch plötzliches Betreten oder Verlassen der Straße oder des Weges, unerwartetes Ändern der Richtung oder Ausweichen.
- Schäden, die durch das vor eine Kutsche gespannte Pferd entstehen können.
- Personen- oder Sachschäden infolge eines Durchgehens, Scheuens oder Steigens des Pferdes.
- Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen (Dressur- oder Springturnier, Jagdreiten), soweit es sich nicht um Rennen handelt.
- Sachschäden in Feldern, Parks oder Gärten an Bäumen, Büschen, Blumen oder anderen Anpflanzungen.
- Ungewolltes Decken einer Rasse- oder Turnierstute auf einem Reiterhof oder einer Koppel.
- Ansprüche eines Fremdreiters gegen den Pferdehalter.
Noch Fragen zur Pferdehalterhaftpflicht?
Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!
